Dr. Günter Zecher

Dr. Günter Zecher
  • Rechtsanwalt (BRD) seit 1981
  • Vorsorgeanwalt
  • Fachberater für Unternehmensnachfolge an der Uni Mannheim

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Publikationen von Dr. G. Zecher

 

 

 

 

Der Gründer der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Dr. Günter Zecher absolvierte nach Beendigung der Schule die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Stuttgart, die er als Diplomverwaltungswirt (FH) abschloss. Im Anschluss daran studierte er an den Universitäten Tübingen und Freiburg Jura und Betriebswirtschaft und promovierte unter Prof. Dr. Albin Eser zum Thema "Beschlagnahme von Buchführungsunterlagen". Seit 1981 ist Herr Dr. Zecher als selbständiger Rechtsanwalt tätig.

Schwerpunktmäßig befasst sich Herr Dr. Zecher mit Fragen der Vermögensplanung im privaten wie auch im betrieblichen Bereich. Hierzu gehören insbesondere neben dem Steuerrecht das Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht.

Mehrere Jahre gehörte Herr Dr. Zecher der deutschen Gesellschaft für Erbrecht (DGE) als Vorstandsmitglied an und ist Mitverfasser des deutschen Erbrechtskommentars. Daneben ist er Mitglied der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) und begleitet das Amt eines Vorsorgeanwaltes für Fragen von Vollmachten und Patientenverfügungen im privaten und betrieblichen Bereich.

In seiner knapp bemessenen Freizeit ist Herr Dr. Zecher für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge auf Ortsebene tätig und war bis vor kurzem im Vorstand der Sabine Dörges Stiftung zugunsten krebskranker Kinder als Justitiar tätig. Seine private Leidenschaft gehört dem Joggen, wo er zwischenzeitlich Halbmarathonerfahrung sammeln durfte. Daneben fährt er mit Familie und Freunden gerne Rad und spielt ab und zu Tennis. Seit 1968 ist Herr Dr. Zecher verheiratet und hat einen im Jahr 1974 geborenen Sohn, der seit 2005 ebenfalls in der Kanzlei tätig ist.

Publikationen

Deutscher Erbrechtskommentar
Herausgeber: Große-Wilde/Ouart/Schnabel
2. Auflage 2009, ca. 900 Seiten

Die Reform des Erb- und Verjährungsrechts sowie die sich durch das FamFG ergebenden Neuerungen sind umfassend eingearbeitet!
Der nun endlich in zweiter Auflage erscheinende Deutsche Erbrechtskommentar bietet dem Praktiker eine unverzichtbare Hilfe bei der Bearbeitung seiner Mandate. Zielrichtung des Kommentars ist die Beratung nach dem Erbfall als typische Leistung des Anwalts.

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Deutscher Erbrechtskommentar

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