Erbrecht

Wenn ich scheid aus diesem Elend
und laß hinter mir ein Testament,
so wird daraus nur ein Zank
und weiß mir's niemand keinen Dank.
Alles verzehrt vor meinem End',
das macht ein richtig Testament.

Johann Wolfgang von Goethe

Unsere Leistungen im Erbrecht

Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

vor dem Erbfall:

  • Letztwillige Verfügungen: Testament, gemeinschaftliches Testament, z.B. Berliner Testament, Patchworktestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament
  • lebzeitige Übertragung von Immobilien und anderen Vermögensgegenständen
  • Nachfolgeregelungen
  • Nachlassgestaltung und -sicherung, z.B. Anordnung einer Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteilsminimierung
  • Steuerliche Optimierung

nach dem Erbfall:

  • Erbauseinandersetzung
  • Geltendmachung Pflichtteil (Pflichtteilsrecht)
  • Anfechtung von Testamenten
  • Ausschlagung von Erbschaften, weitere Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten
  • Erbschafts- oder Erbteilskauf
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Vermächtnisanordnungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Teilungsversteigerung

Wer rechtzeitig seine Angelegenheiten regelt, erspart sich und seinen Liebsten viel Ärger und Steuer.

Die gesetzliche Erbfolge kann in den allermeisten Fällen auch als „entsetzliche“ Erbfolge bezeichnet werden.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei jeder Art von Regelung.

 

Für weitere Informationen gibt es hier unsere Broschüre „Richtig erben“ als Pdf zum Download.

 

Darüber hinaus ist Dr. Michael Zecher auch als Testamentsvollstrecker (AGT) zertifiziert.

Weitere Informationen zur AGT finden Sie hier.

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Anwaltskanzlei Dres. Zecher und Coll.