Das Behindertentestament

Ort: 74360 Ilsfeld, König-Wilhelm-Strasse 56

Für Kinder mit Behinderungen ist die Erstellung eines besonderen Testaments (umgangssprachlich: Behindertentestament) erforderlich.

Denn Kinder / Menschen mit einer Behinderung beziehen häufig Leistungen der Eingliederungshilfe oder Sozialleistungen.

Diese fallen bei einer „normalen“ Erbschaft weg. Der Sozialhilfeträger verweist dann auf das einzusetzende Vermögen.

Um dies zu verhindern kann ein spezielles Behindertentestament gestaltet werden, das z.B. eine Vor- und Nacherbschaft sowie eine Testamentsvollstreckung vorsieht, so dass der Sozialhilfeträger auf das geerbte Vermögen nicht zugreifen kann.

Dieses sog. Behindertentestament ist auch von der Rechtsprechung abgesegnet.

Anmeldungen bitte per Email, um einen Link für die Online Veranstaltung zu erhalten.

Referent: Dr. Michael Zecher
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

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