Die häufigsten Fehler beim Berliner Testament

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Das Testaments-Modell, den jeweils anderen Ehegatten zum Vollerben und ehegemeinsame Kinder oder Verwandte als Schlusserben einzusetzen, "Berliner Testament" genannt, ist in der Praxis weit verbreitet.

Diese Gestaltungsmöglichkeit mag jungen Familien unter Umständen helfen, doch Vorsicht ist geboten, wenn die Familie aus dem Testament „herauswächst“. Dann droht nämlich nicht nur der Zugriff durch die Erbschaftsteuer, der längstlebende Ehegatte kann sich zudem noch in der Falle der Bindungswirkung befinden oder sich massiven Pflichtteilsforderungen ausgesetzt sehen.

Diese und weitere Fallstricke beim Berliner Testament sollen ausführlich dargestellt werden.

Anmeldungen bitte per Email.

Referent: Dr. Michael Zecher
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

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