Regelungen in der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft

Ort: 74366 Kirchheim, Rathausstr. 5

Mietrecht

Die Zahl der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften steigt steig weiter an. Über 2,5 Mio. Paare leben in Deutschland mittlerweile in "wilder Ehe".

Dazu zählen viele junge Menschen die vor Eingehung der Ehe in einem Haushalt leben. Viele wählen die nichteheliche Lebensgemeinschaft aber auch als Alternative zur Ehe. Gründe dafür sind u.a. schlechte Erfahrungen aus einer gescheiterten Ehe oder wirtschaftliche Motive (z.B. Unterhalts- und Rentenansprüche).

Die Zahl der Paare, die eine dieser Lebensform entsprechende Vorsorge getroffen haben ist hingegen nach wie vor gering.

Vorsorge versteht sich dabei nicht lediglich für den Fall der Trennung (z.B. durch Partnervertrag) sondern vielmehr auch als gegenseitige Absicherung (durch Vorsorgeverfügungen, durch Testament oder durch "überkreuzte" Lebesversicherungen).

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