Vorsorge

Selbstbestimmte Vorsorge heißt rechtzeitige Regelungen im Sinne von

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

und erforderlichenfalls

  • Betreuungsverfügung
  • Sorgerechtsverfügung
  • Trauerverfügung

Nahezu ein jeder kann in die Lage kommen, für einen gewissen Zeitraum oder für immer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen zu können.

Existiert in einem solchen Fall keine Vorsorge-/Generalvollmacht, so bestimmen unter Umständen Dritte (Betreuer) über unser Leben.

Folgende Leistungen übernehmen wir rund um das Thema Vorsorge
  • Individuelle Erstellung sämtlicher erforderlicher Verfügungen
  • Übernahme von Bevollmächtigungen (Vorsorgeanwalt)
  • Kontrolle und Unterstützung von Bevollmächtigten
  • Regelung des Innenverhältnisses (Handlungsanweisungen)
  • Vertretung in Problem- oder Streitsituationen (z.B. Vollmachtsmißbrauch)

Für ausführlichere Informationen gibt es hier unsere Broschüre „Vorsorgeverfügungen“ als Pdf zum Download.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite vorsorgevollmacht-anwalt.de

Regelmäßig halten wir Veranstaltungen rund um das Thema Vorsorgeverfügungen ab.
Aktuelle Termine finden Sie hier.

Einmal pro Jahr findet der vom Vorsorgeanwalt initiierte Tag der Patientenverfügung statt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite zum Thema Patientenverfügung.

Erklärvideos zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Bevollmächtigung

Copyright © 2024 All Rights Reserved
Anwaltskanzlei Dres. Zecher und Coll.